Sommer-Saison 2021



Herren-GGG-Turnier
am 25. September in Unterhaching

Nach langer Pause konnte endlich unter den strengen Auflagen für Indoor-Sport
wieder ein Turnier stattfinden. Statt der üblichen 15 Teams standen nur 9 in der Halle.
Dadurch waren die Abstandsregeln für alle Schützen gut einzuhalten.
Um ganz sicher zu gehen, waren nach 3G nur geimpfte, genesene und frisch getestete Personen
auf dem Gelände zugelassen.

Parksee Herren I gewinnt


Klaus, Roland, Bernhard und Konni

Herren II belegt Rang 7


Hans, Sigi, Daniel und Stephan

Ergebnisliste      Fotos

das Freie Turnier am 26.09. musste leider entfallen.
Es wird voraussichtlich am Sonntag den 07.11. nachgeholt.



Mitteilung der Gemeinde am 07.09.

Nachdem auf Grund der aktuellen Inzidenzeinstufung (über 35) der Zutritt in Gebäude bzw.
geschlossene Räumlichkeiten der Sportanlage nur nach der 3-G-Regel möglich ist, ist der Verein verpflichtet,
die diesbezügliche Überprüfung regelmäßig mittels Formblatt der Gemeinde nachzuweisen.

Wir möchten Sie bitten, sich an diese Vorgaben zu halten.
Bei Missachtung wären wir ansonsten gezwungen, diese Sportanlage wieder zu schließen.



Münchner Pokal
am 4. September in Ismaning

Team I landet auf Rang 2


Klaus, Roland, Stefan, Konni

Rang 9 geht an Team II
Sigi Gratzer, Stephan Zetterer, Hans Miggisch und Daniel Merath

Ergebnisliste



3 G Regelung im Bezirk III

Ab sofort gilt die 3 G Regelung in geschlossenen Sporthallen.
In Innenräumen dürfen bei Veranstaltungen nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete teilnehmen.
Selbsttests können leider nicht berücksichtigt werden.
Bis zur Stockbahn muss eine Maske getragen werden.
Die Mannschaften warten vor der Tür, bis sie abgeholt werden.

Gez.  Angi Mumelter
         Bezirksobfrau






Mitteilung der Gemeinde am 23.08.

Im Landkreis München lag die 7-Tages-Inzidenz am 19.08.2021 bei 35,1, am 20.08.2021 bei 38,5 und am 21.08.2021 bei 38,2.
Die am Freitagabend veröffentlichte Verordnung zur Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
legt fest, dass bei einem Überschreiten der 35er-Grenze der Zutritt zu bestimmten Aktivitäten
im Innenbereich mittels der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) geregelt werden soll.
Mit Blick auf die beginnende vierte Welle hatte sich die Ministerpräsidentenkonferenz
bereits am 10. August auf diesen Weg verständigt.

Strengere Zutrittsregeln für Ungeimpfte

Da der Landkreis München seit Samstag stabil über der 7-Tage-Inzidenz von 35 liegt,

gelten ab Montag (23.08.) Testungen als Voraussetzung für

  • die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
    (z. B. öffentliche und private Veranstaltungen, Sport- und Kulturveranstaltungen)
  • den Zugang zur Innengastronomie
  • die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen
  • Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeit- und Kultureinrichtungeneinrichtungen (z. B. Theater, Oper, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos)
  • Sportausübungen in geschlossenen Räumen
  • sowie Beherbergungen. Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden.




Sommerfest
am 14. August

Mit den entsprechenden Auflagen für eine geschlossene Gesellschaft
konnte das alljähriche Sommerfest auch heuer stattfinden.


Nicht nur beim Sirtaki war es sehr heiß

Fotos





Aktuell ist normaler Trainingsbetrieb , aber die Inzidenz steigt ja schon wieder jeden Tag




Im Coronarummel ist ganz untergegengen:

Unser Freund Christian Obermeier
aus Hallbergmoos ist seit Mai
Präsident des DESV




Alle Meisterschaften im Mannschaftsspiel sind im BEV
ab der Bayernliga, in den Bezirken und Kreisen abgesagt!


Beschluss der BEV-TK vom 5. Juni

Der Bezirk III bemüht sich, die Internen Duo-Meisterschaften und Mixed-Meisterschaften durchzuführen.
Der Jugendspielbetrieb findet in allen Bereichen statt.
Außerdem werden die weiterführenden Pokale bei Damen, Mixed, Zielwettbewerb  (Jugend, Damen, Herren) ausgetragen.



Die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) gilt ab dem 7. Juni 2021

Darin heißt es u.a.:
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird,
ist Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung gestattet.


Näheres unter: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Holetschek betonte: „Dennoch ist es wichtig, weiterhin Vorsicht und Umsicht walten zu lassen.
Wir müssen wachsam bleiben, die neuen Regelungen helfen uns dabei, Vorsicht und Zuversicht zu vereinen.“




Mitteilung der Gemeinde am 25. Mai:

Wenn die Inzidenz im Landkreis München in den kommenden 2 Tagen nicht nochmal über 50 steigt,
ist ab kommenden Donnerstag, den 27.05.2021 kontaktfreier Sport in der Halle
in Gruppen von bis zu 10 Personen bzw. unter freiem Himmel in Gruppen bis zu 25 Personen erlaubt.
Ohne Test!
Genesene und vollständig Geimpfte Personen müssen einen Nachweis vorlegen.
Diese Personen sind dann nicht bei der Ermittlung der zulässigen Personen-Gesamtzahl mitzuzählen.


Übersicht, die das Landratsamt an die Gemeinde übermittelt hat: Sport bei unter 50er Inzidenzen:





Mitteilung der Gemeinde am 21. Mai:

Nachdem die bisherigen Regelungen betreffend des Indoor- und Outdoorsports teilweise für Irritationen gesorgt haben
und ab dem heutigen Tag weitere Änderungen der 12. BayIfSMV gelten....:

Aktuell ist Indoor lediglich ein kontaktfreier Sport im Rahmen der Kontaktbeschränkungen,
5 Personen aus max. 2 Hausständen möglich.
Kinder unter 14 Jahre zählen nicht dazu. Die vorgenannten nicht
zu zählenden U14-Kinder müssen zu den beiden Hausständen gehören.

Sport im Außenbereich ohne Kontakt max. 25 Personen mit Testpflicht.
Wenn unter den oben erwähnten Personen Geimpfte und Genesene dabei sind,
müssen ihren Impfausweis bzw. den Nachweis für ihre Genesung erbringen.




Mitteilung der Gemeinde am 12. Mai:

Wie bereits angekündigt, gelten gemäß Mitteilung des Landratsamts ab dem heutigen Mittwoch im Landkreis München
(aktuelle Inzidenzeinstufung 50 – 100) auch für den Bereich Sport weitere Lockerungen
https://www.landkreis-muenchen.de/themen/verbraucherschutz-gesundheit/gesundheit/coronavirus/

Im Innenbereich ist nun kontaktfreier und unter freien Himmel auch Kontaktsport erlaubt.
Alle Teilnehmer benötigen hier einen gültigen negativen Coronatest.
Von dieser Nachweispflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte befreit.
Zur Nutzung der gemeindlichen Sportanlagen wird auf unsere diesbezüglichen Vorgaben
sowie auf das Rahmenhygienekonzept Sport der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration
und für Gesundheit und Pflege verwiesen.




Mitteilung der Gemeinde am 10. Mai:

Auf Grundlage der Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV vom 05. Mai 2021 i. V. m.) der
noch gültigen Inzidenzeinstufung über 100 ( https://www.landkreis-muenchen.de/)
ist am heutige Tag nur Individualsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.

Nachdem der Landkreis mit gestrigen Tag nun an fünf aufeinander folgenden Tagen den maßgeblichen Schwellenwert (100) unterschritten hat,
treten ab dem übernächsten darauf folgenden Tag, sprich ab Dienstag (11.05.) dann folgende Regelung in Kraft:
Kontaktfreier Sport unter freien Himmel unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen gemäß § 4 Abs. 1
ist bei der o. g. Inzidenzeinstufung mit Angehörigen des eigenen Hausstands
sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands zulässig, solange dabei eine Gesamtzahl von
insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird.

Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.

Das Landratsamt München kann im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weitere Öffnungen zulassen.
In diesem Falle wäre dann u. a. ein kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel
ohne Gruppenbeschränkung
unter der Voraussetzung zulässig, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer
zweifach geimpft
bzw. genesen sind oder einen tagesaktuellen negativen PCR-Tests, POC-Antigentests
oder Selbsttests
in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorweisen können.
Ein solcher Öffnungsschritt ist frühestens ab kommenden Mittwoch (12.05.) möglich.

Der ECP wird euch informieren, sobald das Ganze sinnvoller und verständlicher wird!



Neue Information vom Bezirk III, Stand 6. Mai

alle Vorrunden der Meisterschaften müssen aus Gründen des neuen Infektionsschutzgesetzes abgesagt werden.
Wenn möglich, werden wir die Rückrunden (als Einfachrunde) abhalten.

Aktuelle Termine für Kreis, Bezirk und BEV immer unter den jeweiligen Links


Inzidenz 07.05.2021, 3Uhr morgens: Stadt München 94,1 ; Landkreis München 78,2 ; Bayern 122,0 ; Deutschland 125,7



Mitteilung der Gemeinde vom 23.04.:

Auf Grundlage der Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV vom 22. April 2021)
i. V. m. der aktuellen Inzidenzeinstufung über 100 (https://www.landkreis-muenchen.de/)
ist nur Individualsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.



Am 15. Mai sollte in Unterhaching die Vorrunde der Bezirks-Oberliga Süd sein.
Da müsste schon ein Wunder geschehen!

Inzidenz 17.04.2021, 3Uhr morgens: Stadt München 165,7 ; Landkreis München 168,6 ; Bayern 182,4 ; Deutschland 160,7



Inzidenz 12.04.2021, 3Uhr morgens: Stadt München 126,9 ; Landkreis München 105,9 ; Bayern 153,3 ; Deutschland 136,4




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